Spenden & Zustiften
Die Stiftung Gesundheitsmedizin ist gemeinnützigen Zwecken gewidmet und gleichzeitig darauf ausgerichtet, möglichst viele Projekte zu fördern. Zur Erfüllung ihres Stiftungszwecks ist es ihr möglich, nicht nur aus den Erträgen zu fördern, sondern auch langsam ihr Stiftungsvermögen abzuschmelzen. Die Wirksamkeit im Hier und Jetzt, nicht der Erhalt des Stiftungsfonds per se, steht im Mittelpunkt.
Sie möchten die Stiftung Gesundheitsmedizin in ihrer Förderarbeit unterstützen und damit ihr Wirken verstärken? – Das freut uns sehr!
Sie haben folgende Möglichkeiten dafür:
- Als Spende in Form einer freien Vermögensspende
Bei einer Spende dieser Art in den Stiftungsfonds schreiben Sie bitte im Verwendungszweck folgende Angaben: 960 Gesundheitsmedizin – freie Vermögensspende
Bitte geben Sie zusätzlich für die Spendenquittung Ihren vollständigen Namen und Anschrift an. - Als Zustiftung in Form einer Vermögensstockspende an die Stiftung Gesundheitsmedizin – mit dieser Form der Zuwendung in das Stiftungsvermögen wird die Arbeit der Stiftung langfristig gesichert, gleichzeitig können nur die Erträge aus diesen Mitteln für Förderungen verwendet werden.
Zustiftungen können auch in Form von Erbeinsetzungen und Vermächtnissen erfolgen.
Für eine Vermögensstockspende in den Stiftungsfonds wenden Sie sich bitte vorab an die Stiftungsbetreuung der GLS Treuhand e.V., Christstr. 9, 44789 Bochum, stiftungsbetreuung@gls-treuhand.de oder unter der Tel. +49 (0)234 5797 5135.
Vielen Dank!
Die Bankverbindung für Spenden lautet:
Empfänger: Dachstiftung für individuelles Schenken
IBAN: DE54 4306 0967 0103 7008 00
BIC: GENODEM1GLS (GLS Gemeinschaftsbank eG)
Verwendungszweck: 960 Gesundheitsmedizin – freie Vermögensspende
Für Ihre Zuwendung erhalten Sie eine Spendenbescheinigung von der GLS Treuhand ausgestellt, die zum steuerlichen Abzug berechtigt!
Das sollten Sie noch wissen:
Die Stiftung Gesundheitsmedizin ist ein Stiftungsfonds als Sondervermögen innerhalb der Dachstiftung für individuelles Schenken in der GLS Treuhand.